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KSK

KSK - Die Künstlersozialkasse

 

Die Künstersozialabgabe, die in vielen Fällen bei der Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen und so auch bei der Erstellung von Designs aller Art anfällt, ist zusätzlich von Auftraggeberseite zu leisten.
Bitte denken Sie daran, die Rechnung Ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen.
Mehr Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrer Steuerberatungskanzlei.

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